Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen der Firma Sven Jakubowski Beratung, Werbung, Design
I. Geltungsbereich, Ergänzende Vertragsbedingungen
1.1 Die Allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen der Firma Sven Jakubowski Beratung, Werbung, Design – nachfolgend als Fa. Sven Jakubowski bezeichnet – finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der Fa. Sven Jakubowski Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil. Die Fa. Sven Jakubowski erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass die Fa, Sven Jakubowski bei jedem einzelnen Vertrag mit diesem Kunden auf deren Geltung hinweisen müsste.
1.2 Diese AGB-Allgemein gelten auch dann ausschließlich wenn die Fa. Sven Jakubowski in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Fa. Sven Jakubowski ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn die Fa. Sven Jakubowski in Kenntnis AGB des Kunden eine Lieferung oder Leistung an diesen vorbehaltlos ausführt.
1.3 Nur der Inhaber der Fa. Sven Jakubowski ist in Ausnahmefällen berechtigt, von diesen AGB-Allgemein abweichende Liefer- und Leistungsbedingungen jeder Art zu vereinbaren. Dieses hat ausdrücklich und in schriftlicher Form zu erfolgen.
1.4 Die Fa. Sven Jakubowski ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmeldung, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigungen wirksam.
1.5 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Sven Jakubowski gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die die Fa. Sven Jakubowski gegenüber einen Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
1.6 Nachfolgende Verweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie durch die folgenden AGB nicht unmittelbar abgeändert werden.
II. Angebote, Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der Fa. Sven Jakubowski verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Fa. Sven Jakubowski dem Kunden im Vorfeld des Vertragsschlusses Kataloge, Produktbeschreibungen oder Dokumentationen (z. B. Rohkonzepte, Entwürfe, Manuskripte, Berechnungen, Kalkulationen) überlassen hat, an denen die Fa. Sven Jakubowski sich Eigentums und Urheberrechte vorbehält.
2.2 Jede Bestellung von Waren bzw. Beauftragung mit einer sonstigen Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der Bestellung bzw. Beauftragung oder den sonstigen Vereinbarungen nichts anderes ergibt. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Auftrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-mail erfolgende Bestätigung des Antrags durch Lieferung aber auch erstmalige Schaltung von Werbemitteln durch die Fa. Sven Jakubowski zustande. Diese AGB gelten jedoch auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen. Die Fa. Sven Jakubowski ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Zugang bei Fa. Sven Jakubowski anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Lieferung der Ware bzw. Erbringung der sonstigen Leistungen an den Kunden erklärt werden.
2.3 Soweit Werbeagenturen Werbeaufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur und nicht mit deren Kunden zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein werbungtreibender Kunde der Werbeagentur Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden, und die Fa. Sven Jakubowski muss hiermit einverstanden sein. Die Fa. Sven Jakubowski ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Vollmachtsnachweis zu verlangen.
2.4 Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftrags bedarf einer zusätzlichen schriftlichen oder durch Fax oder E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
2.5 Regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein Endtermin vereinbart wurden, können nur unter Einhaltung von einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Liegt der durchschnittliche Rechnungsbetrag unter 500 EUR im Monat, so reduziert sich die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Monatsende.
III. Vertragsrücktritt, Widerrufsrecht, Ablehnungsbefugnis
3.1 Soweit Rücktritt bzw. Kündigung gesetzlich oder nach dem Vertrag zulässig sind, bedürfen sie der Schriftform. Die Bestellung von Waren kann innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Auftraggeber und die Fa. Sven Jakubowski sind berechtigt, von Werbeaufträgen bis zu sechs Wochen vor dem ersten Schaltungstermin und bei Konzeptionsaufträgen nur in den ersten 4 Wochen der Grobkonzeptphase zurückzutreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die o.g. Adresse der Fa. Sven Jakubowski.
3.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:
3.2.1 zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder eindeutig auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind, oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können, oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
3.2.2 zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Schaltung von Werbemedien, sofern die gelieferten Datenträger vom Besteller entsiegelt worden sind, oder die Werbemedien erstmalig freigeschaltet sind.
3.3 Die Widerrufsfrist beginnt mit Empfang der gelieferten Ware, sofern der Lieferschein mit Kundeninformationen erhalten wird. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, erlischt das Recht, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen bei Warenlieferungen 6 Monate nach Empfang der Ware durch den Empfänger. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder die Rücksendung der Ware. Bei Warenrücksendungen trägt der Rücksender die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bis zu einem Warenwert von 40 Euro, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.
3.4 Die Fa. Sven Jakubowski ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
3.4.1 – die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
3.4.2 – wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, und dieser auf Begehren der Fa. Sven Jakubowski weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt;
3.4.3 – wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird;
3.5 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich einer noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden, wobei auf Grund des Fehlverhaltens wie unter Punkten 3.4.1 – 3.4.3. beschrieben die Auftragssumme zur Gänze verrechnet wird, diese muss innerhalb eine Zahlungsfrist von 14 Tagen an die Werbeagentur überwiesen werden.
3.6 Unbeschadet der Schadensersatzansprüche der Fa. Sven Jakubowski sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde, sowie für von der Fa. Sven Jakubowski erbrachte Vorbereitungshandlungen. Die Fa. Sven Jakubowski steht anstelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
3.7 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von der Fa. Sven Jakubowski zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des für die Werbeagentur nachweisbare entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 30% des Nettoauftragswertes als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.
3.8 Sollte die Fa. Sven Jakubowski ausnahmsweise auch später eingegangenen Rücktrittsgesuchen zustimmen, erfolgt dies nur gegen Berechnung einer von der Fa. Sven Jakubowski nach billigem Ermessen festzusetzenden Stornovergütung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Stornierung ist auch bei Zahlung einer Stornovergütung ausgeschlossen. Der Rücktritt des Auftraggebers, von einem Werbe- Konzept- oder Designauftrag, der sehr kundenindividuellen Aufwand zum Gegenstand hat, ist in jedem Fall auch vor Ablauf der Sechs-Wochenfrist ausgeschlossen. Die Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
3.9 Die Fa. Sven Jakubowski behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder Sicherheits- oder betriebsgefährdend für die Fa. Sven Jakubowski- oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und / oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von der Fa. Sven Jakubowski üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet.
3.10 Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber der Werbeagentur, diese und sämtliche anderen möglicherweise einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten. Die Fa. Sven Jakubowski behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Werbeauftrags – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
3.10.1 – deren Inhalt oder Spezifikationen gegen Gesetze oder behördliche Vorschriften und Bestimmungen verstößt oder
3.10.2 – deren Inhalt oder Spezifikation in einem Beschwerde- Gerichtsverfahren beanstandet wurde
3.10.3 – deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
Insbesondere kann die Fa. Sven Jakubowski bereits erbrachte Leistungen zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte der Produkte selbst vornimmt oder Daten nachträglich verändert werden.
IV. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
4.1 Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich im Rahmen der Verfügbarkeit. Eine Gewähr für Lieferzeiten kann nicht übernommen werden.
4.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
4.2.1. Datum der Auftragsbestätigung
4.2.2. Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen
4.2.3. Datum, an dem die Fa. Sven Jakubowski die Lieferung einer versandbereiten Ware ohne Verschuldung der Fa. Sven Jakubowski nicht möglich ist oder seitens des Käufers nicht gewünscht wird, hier kann die Fa. Sven Jakubowski die Lagerung der Ware auf Kosten des Käufers vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderungen.
4.3 Lieferungen von Software-, Beratungs- und Werbedienstleistungen (Konzepte, Manuskripte, Datenträger, Projektunterlagen, sonstige Dokumentation – falls vorhanden) oder sonstiger Waren erfolgen ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Kunden werden die Software-, Beratungs- und Werbedienstleistungen (Konzepte, Manuskripte, Datenträger, Projektunterlagen, sonstige Dokumentation) oder sonstiger Waren an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht Selbstabholung bzw. Abholung durch Dritte vereinbart ist und der Kunde keine besondere Anweisung erteilt hat, ist die Fa. Sven Jakubowski berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Bei Versendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits mit ihrer Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
4.5 Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn diese von der Fa. Sven Jakubowski schriftlich und ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind. Soweit Lieferfristen verbindlich vereinbart wurden, kommt die Fa. Sven Jakubowski ohne schriftliche Mahnung des Kunden nicht in Verzug.
4.6 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Lieferung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt, insbesondere die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen erbringt. Der Kunde wird im Rahmen der von der Fa. Sven Jakubowski geschuldeten Leistungserbringung die ggf. erforderlichen Mitwirkungshandlungen unentgeltlich erbringen. Hierzu zählt insbesondere, dass der Kunde alle für die reibungslose Vertragsabwicklung notwendigen Informationen unaufgefordert rechtzeitig übermittelt. Des Weiteren wird der Kunde die für Installation oder Betrieb der Lieferungen bzw. Leistungen eventuell erforderlichen Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt nicht, wenn Fa. Sven Jakubowski die Verzögerung zu vertreten hat.
4.7 Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B. Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. behördliches Eingreifen, Streik, Aussperrung, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer, zurückzuführen, verlängern sich die Lieferfristen angemessen.
4.8 Die Fa. Sven Jakubowski ist zu teilweisen Lieferungen und Leistungen berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde an der jeweiligen teilweisen Lieferung oder Leistung kein Interesse hat.
4.9 Bei allen Druckaufträgen behält sich die Fa. Sven Jakubowski Mehr- oder Minderlieferungen von max. 10% der bestellten Auflage vor, wobei eine Mehrlieferung eine Preiserhöhung, eine Minderlieferung hingegen keine Reduktion des Honorars rechtfertigt.
4.10 Kommt die Fa. Sven Jakubowski in Verzug, kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je drei (3) Prozent, insgesamt jedoch höchstens fünfzehn (15) Prozent, des Netto-Auftragswertes für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzugs nicht in den zweckdienlichen Betrieb aufgenommen wurde. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von der Fa. Sven Jakubowski zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von der Fa. Sven Jakubowski innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
4.11 Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass die Fa. Sven Jakubowski die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf fünfundzwanzig (25) Prozent des Netto-Auftragswertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
4.12 Sowohl Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung, wegen Unmöglichkeit der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Ziffer 4.10 und 4.11 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung sowie in Fällen der Unmöglichkeit ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzungen in Ziffer 4.10 und 4.11 gelten jedoch nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Die Beschränkung der Haftung der Fa. Sven Jakubowski im Fall der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren, vorhersehbaren Schaden gemäß Abschnitt Haftung bleibt in jedem Fall bestehen.
V. Preise, Vergütung, Zahlungsbedingungen
5.1 Soweit nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind, richtet sich die Höhe des Preises für die jeweilige Lieferung bzw. Leistung nach der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste der Fa. Sven Jakubowski. Dabei gelten die Preise für die genannten Leistungen jeweils für den üblichen Umfang und unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Zwischenzeitliche Preissteigerungen durch Lohnerhöhung oder Materialpreissteigerungen in den verarbeitenden Zulieferbetrieben werden von der Fa. Sven Jakubowski an den Kunden weitergegeben. Zusätzlicher Aufwand, der bei Angebotsabgabe nicht erkennbar war, wird zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs auf Veranlassung des Kunden einschließlich der dadurch verursachten Mehraufwendungen werden dem Kunden gesondert nach der entsprechenden Preisliste von der Fa. Sven Jakubowski berechnet.
5.2 Die Fa. Sven Jakubowski behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder Wechsel abzulehnen. Ihre Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
5.3 Rechnungen sind fällig und ohne Abzug zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt, soweit nicht in der Auftragsbestätigung anders vereinbart. Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde in Verzug. Befindet sich der Kunde in Verzug mit der Zahlung, so beträgt der Verzugszinssatz jährlich acht (8) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß BGB.
5.4 Soweit keine Festpreise vereinbart sind, behält sich die Fa. Sven Jakubowski das Recht vor, Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten. Diese wird die Fa. Sven Jakubowski dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
5.5 Die Preise gelten ab Werk bzw. Lager der Fa. Sven Jakubowski ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde ebenso wie Transport- und Zustellkosten. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Kunden gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das abladen und vertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.
5.6 Werbeagenturen oder -mittler erhalten, sofern sie ihre Auftraggeber beraten oder entsprechende Dienstleistungen nachweisen können und Fakturierung direkt an die Werbeagentur oder den Werbemittler erfolgt, eine Agenturvergütung (AE-Provision) in Höhe von 10 % des Auftragswertes (nach Abzügen und ausschließlich Mehrwertsteuer) vorbehaltlich Zahlung bei der Fa. Sven Jakubowski.
5.7 Die in den Preislisten der Fa. Sven Jakubowski angeführten Preise enthalten nicht
5.7.1 Die am Standort des Vertragspartners anfallende Kosten
5.7.2 Sowie die Kosten von Ausrüstungen (Hard- und Software), die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Internet liegenden Softwareteile (z.B. Chat Room oder Pinwände) notwendig wären.
5.7.3 Ebenfalls nicht enthalten sind Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung der Dienste verrechnet werden, wie zum Beispiel Internetzugänge oder Telefongebühren.
5.7.4 Die Kosten für den Umbau bereits bestehender Webseiten hiezu wird die für die Bearbeitung benötigte Zeit Ihnen mit mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Stundensatz in Rechnung dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
5.8 Skonto wird von der Fa. Sven Jakubowski im Einzelfall gewährt, sofern dies mit ihr vereinbart und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen wurde. Die Fa. Sven Jakubowski gewährt Skonto lediglich auf Produktionsleistungen oder Schaltung bei Einzelbeträgen über 500 EUR. Auf Beratungs-, Konzeptions- und Dienstleistungen wird kein Skonto gewährt. Der Skontosatz beträgt bei Vorauskasse 3% und bei Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum 2%.
5.9 Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Fa. Sven Jakubowski mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Kunden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Kunden dafür vereinbarten Entgeltes (Präsentationshonorar). Endet ein Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch der Fa. Sven Jakubowski nach der bereits erbrachten Leistung. Wurde kein Honorar vereinbart, so werden die Leistungen nach Aufwand gemäß der derzeit gültigen Preisliste der Fa. Sven Jakubowski berechnet. Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Abzüge und Muster können berechnet werden, auch wenn der Auftrag nicht erteilt oder zurückgezogen wird. Die Fa. Sven Jakubowski arbeitet in keinem Fall unentgeltlich, auch nicht, wenn die Entwürfe oder Beratung durch den Kunden nicht genutzt werden. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeher zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
5.10 Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann die Fa. Sven Jakubowski einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann die Fa. Sven Jakubowski nach vorheriger Ankündigung ihre weitere Tätigkeit für den Kunden einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Die Fa. Sven Jakubowski ist dann verpflichtet ihre Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Kunden rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.
5.11 Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Fa. Sven Jakubowski schriftlich anerkannt wurden. Darüber hinaus kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Forderung, aufgrund der er die Zahlung zurückhält, auf demselben Vertragsverhältnis beruht und entweder rechtskräftig festgestellt oder von der Fa. Sven Jakubowski anerkannt ist. Jedenfalls ausgeschlossen sind Gegenverrechungen mit offenen Forderungen gegenüber der Fa. Sven Jakubowski und das Einbehalten von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der Fa. Sven Jakubowski nicht anerkannter Mängel.
5.12 Kommt der Kunde mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, steht der Fa. Sven Jakubowski das Recht zu, weitere Leistungen aus demselben rechtlichen Verhältnis, zu dem sich die Fa. Sven Jakubowski verpflichtet hat, vorläufig einzustellen und sämtliche offenen Beträge aus diesem Verhältnis sofort fällig zu stellen. Etwa vereinbarte Termine bzw. Fristen zur Ausführung von noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen seitens der Fa. Sven Jakubowski sind in diesem Falle hinfällig, ohne dass es eines besonderen Hinweises der Fa. Sven Jakubowski hierauf bedarf.
VI. Eigentums- und Rechtevorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftigen Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung behält sich die Fa. Sven Jakubowski sämtliche Rechte an den Lieferungen bzw. Leistungen vor. Dies gilt insbesondere für das Eigentum an gegenständlichen Lieferungen (z. B. Datenträger, Projektunterlagen, sonstige Dokumentation, etc.) als auch für geistige Eigentumsrechte (z. B. Urheberrechtliche Nutzungsrechte an Software, Konzepten, Designs und Projektunterlagen).
6.2 Lieferungen bzw. Leistungen der Fa. Sven Jakubowski dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die Fa. Sven Jakubowski unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen, wenn und soweit Zugriffe Dritter erfolgen.
6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist die Fa. Sven Jakubowski berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die gegebenenfalls gelieferten gegenständlichen Waren (z. B. Datenträger, Unterlagen, etc.) aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen sowie dem Kunden die gegebenenfalls eingeräumten Nutzungsrechte an geistigem Eigentum (z. B. Nutzungsrechte an Software) zu entziehen.
6.4 Soweit der Kunde berechtigt ist, die von der Fa. Sven Jakubowski erhaltenen Lieferungen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, was zum Beispiel bei Vertriebspartnern der Fa. Sven Jakubowski der Fall sein kann, tritt der Kunde an die Fa. Sven Jakubowski bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschl. Umsatzsteuer) der Forderung von der Fa. Sven Jakubowski ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von der Fa. Sven Jakubowski , die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Fa. Sven Jakubowski verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die Fa. Sven Jakubowski verlangen, dass der Kunde der Fa. Sven Jakubowski die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die Fa. Sven Jakubowski verpflichtet sich, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn (10) Prozent übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Fa. Sven Jakubowski.
6.5 Die Nutzung der Dienstleistung der Fa. Sven Jakubowski durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von Dienstleistung der Fa. Sven Jakubowski an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Fa. Sven Jakubowski.
6.6 Bei Sponsortätigkeiten die die Fa. Sven Jakubowski durchführt liegt das zur Verfügung gestellte Material im Besitz der Fa. Sven Jakubowski. Im Falle einer Kündigung der Sponsortätigkeit ist es dem Gesponserten nicht möglich die Layouts und Daten zu übernehmen, da dies geistiges Eigentum der Fa. Sven Jakubowski ist.
VII. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Zeichnungsrecht
7.1 Der Kunde erklärt, alle Rechte (Eigentums- und Urheberrechte etc.) an Vorlagen und Texten, die er der Fa. Sven Jakubowski übergibt, zu besitzen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages, Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Fa. Sven Jakubowski von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Ferner wird die Fa. Sven Jakubowski von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
7.2 Eine Gewährleistung für die Freiheit erbrachter Lieferungen und Leistungen der Fa. Sven Jakubowski von Rechten und geistigem Eigentum Dritter übernimmt die Fa. Sven Jakubowski nicht, insbesondere ist sie nicht verpflichtet, jeden Entwurf juristisch überprüfen zu lassen.
7.3 Der Auftraggeber überträgt der Fa. Sven Jakubowski sämtliche für die Nutzung der Werbung in Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen von Medien.
7.4 Grundsätzlich unterliegen alle Leistungen der Fa. Sven Jakubowski als geistige Schöpfungen dem Urheberrechtsgesetz. Dies sind insbesondere Texte, Entwürfe, Layouts, Zeichnungen, Tabellen, Karten, Fotos sowie Projekt- und Veranstaltungsideen. Die Nutzungsrechte werden, wenn nicht anders geregelt, stets für den im Angebot und Auftrag vorgesehenen Umfang (Vertriebsgebiet, Auflage, Dauer etc.) und ausschließlich an den Kunden übertragen. Werden im Rahmen von Präsentationen vorgelegte Arbeiten voll bezahlt, so gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte auf den Kunden über. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Fa. Sven Jakubowski nur nach besonderer Vereinbarung übernommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die im Angebots- und/ oder Präsentations-Stadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.
7.5 Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt werden mussten, insbesondere Illustrationen, Layouts, Grafiken, Fotos usw. verbleiben im Eigentum der Fa. Sven Jakubowski. In der Regel gehen lediglich die Nutzungsrechte auf den Kunden über. Ein Überlassen der Originale ist im Einzelfall gegen Entgelt möglich.
7.6 Die Fa. Sven Jakubowski hat das Recht, alle von ihr entworfenen Produkte, insbesondere Internetauftritte, Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie alle Druckprodukte mit vollem Namen und Sitz der Firma in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit den obengenannten Angaben zu versehen.
7.7 Die Abgabe von Urheberrechtsabgaben sowie AKM Gebühren ist Aufgabe des Vertragspartners. Die Fa. Sven Jakubowski ist nicht verpflichtet den Kunden speziell darauf hinzuweisen diese Abgaben zu leisten. Der Auftraggeber trägt die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung.
VIII. Gewährleistung, Mängelansprüche, Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Die Fa. Sven Jakubowski gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen Standard entsprechende, bestmögliche Ausführung der an Sie übertragenen Leistungen.
8.2 Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate.
8.3 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde sich verpflichtet, Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel, insbesondere auch auf offensichtliche Fehlmengen oder Beschädigungen, zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung bzw. Leistung, der Fa. Sven Jakubowski gegenüber schriftlich zu rügen. Verlangt der Auftraggeber eine Änderung der Leistung nach Ablauf der vorgenannten Frist, ist er verpflichtet, die durch die Änderung verursachten Kosten zu tragen. Bei nicht offensichtlichen (verborgenen) Mängeln, ist der Kunde verpflichtet, diese nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb der Verjährungsfrist gegenüber schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der jeweiligen Rüge. Unterlässt der Kunde die vorstehend bestimmten Rügen, ist die Haftung für den nicht gerügten Mangel ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Beweislast für die Einhaltung und Rechtzeitigkeit der Rügeverpflichtung sowie für das Vorliegen und den Zeitpunkt der Feststellung eines Mangels.
8.4 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der Werbeagentur entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Eine Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Ist die Nachfrist erfolglos abgelaufen, schlägt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehl, verweigert die Fa. Sven Jakubowski die Nacherfüllung, oder ist die Nacherfüllung für eine der Parteien unzumutbar, so hat der Kunde das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Erstattung seiner vergeblichen Aufwendungen geltend zu machen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Gewährleistung erlischt automatisch, sobald Reparaturen oder Änderungen ohne Einschaltung der Fa. Sven Jakubowski selbst durchführt oder diese von dritten vorgenommen werden. Sind etwaige Mängel beim angelieferten Werbemittel nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung / Lieferung auf den Fehler hinweist.
8.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von der Fa. Sven Jakubowski bewirkten Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die der Fa. Sven Jakubowski angegebenen Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängel, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Die Fa. Sven Jakubowski haftet auch nicht für Beschädigung, die auf atmosphärische Entladung, Überspannung und chemischen Einflüssen zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
8.6 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freie Software oder Internetseiten zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für diese Dinge betreffende unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
8.6.1 durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
8.6.2 durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
8.6.3 durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
8.6.4 durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern).
8.7 Die Fa. Sven Jakubowski geht bei Aufstellung, Betrieb und Überprüfung von Firewalls mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem Stand der Technik vor, weist jedoch darauf hin, dass absolute Sicherheit (100%) von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Gewährleistung oder Schadenersatz für Nachteile, die dadurch entstehen, dass das beim Vertragpartner installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-System umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist deshalb ausgeschlossen.
8.8 Die Fa. Sven Jakubowski übernimmt keine Gewähr dafür,
8.8.1 dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde;
8.8.2 mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet und
8.8.3 dass die Software jederzeit und fehlerfrei funktioniert.
8.8.4 Weiter übernimmt die Fa. Sven Jakubowski keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
IX. Haftung
9.1 Die Fa. Sven Jakubowski haftet lediglich für die ordnungsgemäße Ausführung der von ihr selbst erbrachten Leistungen. Im übrigen tritt Fa. Sven Jakubowski Ansprüche wegen Mängel aus Produktionsaufträgen, die von Drittfirmen übernommen wurden, an die Kunden ab.
9.2 Die Fa. Sven Jakubowski haftet nur dann für Schäden, wenn die Fa. Sven Jakubowski, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von die Fa. Sven Jakubowski zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, so ist die Haftung der Fa. Sven Jakubowski auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens beschränkt, der für die Fa. Sven Jakubowski bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar war.
9.3 Die Haftung von der Fa. Sven Jakubowski oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.4 Im Übrigen hat die Fa. Sven Jakubowski nur in den nachfolgenden Fällen auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten:
9.4.1 – für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit;
9.4.2 – bei Eingreifen der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
9.4.3 – bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht;
Die Haftung von der Fa. Sven Jakubowski ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der unter 8.4.1 – 8.4.3 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, kann der Kunde – bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen – nur zurücktreten, wenn die Fa. Sven Jakubowski die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
9.6 Die Fa. Sven Jakubowski haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbestände täglich in maschinenlesbarer Form nachweislich sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Die Haftung der Fa. Sven Jakubowski für Datenverlust – soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Fa. Sven Jakubowski verschuldet – wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
9.7 Die Fa. Sven Jakubowski haftet ebensowenig, wenn Softwarefehler nach Änderung der Einsatz- und Betriebsbedingungen, nach Bedienungsfehlern, nach Eingriffen in das Softwareprogramm, wie Veränderungen, Anpassung, Verbindungen mit anderen Programmen und/oder nach vertragswidriger Nutzung aufgetreten sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler bereits bei der Übergabe der Lieferung bzw. Leistung vorlagen oder mit den oben genannten Ereignissen in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen.
9.8 Die Fa. Sven Jakubowski weist darauf hin, dass keinerlei Haftung für Anwenderfehler im Bereich des Vertragspartners übernommen wird. Dasselbe gilt für eigenmächtige Abänderungen von Produkten oder Komponenten ohne Einverständnis der Fa. Sven Jakubowski.
9.9 Die Fa. Sven Jakubowski haftet auch nicht für den Inhalt der übermittelten Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch unsere Dienste zugänglich sind.
9.10 Die Fa. Sven Jakubowski haftet nicht für die Richtigkeit und Nutzung aller ihr überlassenen Fotos, Illustrationen Bild, Logo, Text – und Multimediamaterialien die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden, um diese in Printmedien, Flugblättern, Visitenkarten, Katalogen oder Internetseiten zu veröffentlichen. Für fernmündlich durchgegebene Korrekturen übernimmt die Fa. Sven Jakubowski keine Haftung. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist das Manuskript maßgebend. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Kunden. Die Gefahr etwaiger Fehler in der Druckvorlage oder sonstigen Manuskripten geht mit der Freigabeerklärung für den Druck oder die sonstige Produktion auf den Kunden über. Delegiert der Kunde im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Fa. Sven Jakubowski, stellt er sie von der Haftung frei. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Druckverfahren geringe Farbabweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
9.11 Soweit die Haftung der Fa. Sven Jakubowski ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Arbeitnehmern der Fa. Sven Jakubowski. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen.
9.12 Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, erstreckt sich dieser Ausschluss oder diese Beschränkung auch jeweils auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen konkurrierender Ansprüche aus Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß BGB. Für die Haftung für Verzug gelten zudem die im Punkt Haftung in diesen AGB getroffene Regelungen, für die Haftung wegen Unmöglichkeit.
9.13 Die Fa. Sven Jakubowski haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnissen, entgangenen Gewinne, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall eines Internet-Servers ausgeschlossen.
9.14 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingung ist jeder Schadensersatz ausgeschlossen.
9.15 Die Fa. Sven Jakubowski ist aus jeglicher Haftung entlassen im Bezug auf Forderung von Dritten gegenüber unseres Vertragspartners beim Einsatz einer „Live Cam“. Gesetzliche Vorschriften für den Einsatz einer solchen Vorrichtung müssen von Vertragspartner erfüllt werden.
9.16 Weiter haftet die Fa. Sven Jakubowski nicht für Texte, Bilder und Filmen sowie Links die in den Wartungsbereichen von dem Vertragspartner veröffentlich werden.
9.17 Die Fa. Sven Jakubowski ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. Haftung erfolgt jedoch nicht wenn sich Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltungsmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber der Fa. Sven Jakubowski aus einem derartigen Zusammenhang wir einvernehmlich ausgeschlossen.
X. Datenschutz, Geheimhaltung, Vertraulichkeit
10.1 Soweit die Vertragsparteien vertrauliche Informationen kaufmännischer oder technischer Art austauschen oder einer Partei aus dem Bereich der anderen Partei bekannt werden, die üblicherweise als Geschäftsgeheimnis angesehen werden, wie z.B. Kundendaten, verpflichten sie sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und ohne Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei weder Dritten zugänglich zu machen noch außerhalb der Durchführung dieses Vertrages in irgendeiner Weise zu nutzen. Ausgenommen von der wechselseitigen Geheimhaltungsverpflichtung sind solche Informationen, die nachweislich
10.1.1 allgemein offenkundig sind oder ohne Zutun einer Vertragspartei offenkundig werden;
10.1.2 einer Vertragspartei aus einer anderen Quelle bekannt werden, die gegenüber der anderen Vertragspartei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist;
10.1.3 aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen von einer Vertragspartei (insbesondere gegenüber Gerichten, Strafverfolgungsorganen und Behörden) offengelegt werden müssen.
10.1.4 aufgrund einer schriftlichen Bestätigung der Auftraggeber die Fa. Sven Jakubowski schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet.
10.2 Jede Vertragspartei verpflichtet sich, alle von der jeweils anderen Partei hiernach körperlich übermittelten vertraulichen Informationen jederzeit nach entsprechender Aufforderung an die andere Vertragspartei zurückzugeben oder nach deren Wahl zu vernichten, ohne dass Kopien oder Aufzeichnungen zurückbehalten werden. Eigene Aufzeichnungen, Zusammenstellungen und Auswertungen, die vertrauliche Informationen enthalten, sind auf Aufforderung der anderen Vertragspartei unverzüglich zu vernichten; elektronisch übermittelte und/oder gespeicherte vertrauliche Informationen sind zu löschen. Die durchgeführte Vernichtung/Löschung ist der anderen Vertragspartei auf Anforderung schriftlich zu bestätigen. Die vorstehenden Regelungen in diesem Absatz gelten jedoch nicht für Abschriften, die zu Nachweiszwecken von einer Vertragspartei in einer vertraulichen Ablage zurückbehalten werden.
10.3 Die Laufzeit dieser Geheimhaltungsverpflichtung überdauert die Laufzeit des jeweiligen Vertrages um fünf (5) Jahre.
10.4 Die Fa. Sven Jakubowski bleibt jedoch berechtigt, zur Lösung der vom Kunden gestellten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der von der Fa. Sven Jakubowski überlassenen Software Recherche Dateien, die unter Umständen Geschäftsgeheimnisse, wie z.B. Kundendaten, enthalten, an Lizenzgeber (auch OEM-Vertragpartner) zu übermitteln. In diesem Fall verpflichtet die Fa. Sven Jakubowski auch den Lizenzgeber zur Geheimhaltung. Routing- und Domaininformationen werden aufgrund gesetzlicher Gegebenheiten weitergegeben.
10.5 Die Fa. Sven Jakubowski ist berechtigt personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in automatisierten Dateien zu verarbeiten oder einem Rechenzentrum zur weiteren Verarbeitung zu übertragen. Dazu gehören auch Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP und sämtliche anderen Logfiles neben der Auswertung für Verrechnungszwecke, zum Schutz der eigenen Rechnung und der von Dritten zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden.
10.6 Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter der Fa. Sven Jakubowski. Die Mitarbeiter der Fa. Sven Jakubowski unterliegen der Schweigepflicht des Fernmeldegesetzes und der Geheimhaltungsverpflichtung des Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und Daten des Kunden werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefunden Nachrichtenaustausches unterliegt der Schweigepflicht.
10.7 Die Fa. Sven Jakubowski darf Verträge, Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Darüber hinaus besteht keine Verschwiegenheitspflicht soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Fa. Sven Jakubowski erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine von der Fa. Sven Jakubowski abgelegte und geführte Kundenakte genommen wird.
10.8 Die Fa. Sven Jakubowski weist gemäß §§ 33 BDSG, 3 TDDSG und 3 TDSV darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde erteilt hierzu mit Vertragsabschluß seine Zustimmung. Er kann diese jederzeit gem. § 3 Abs. 6 TDDSG widerrufen. Die Fa. Sven Jakubowski ist berechtigt, die Bestandsdaten ihrer Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten widersprechen. Die Fa. Sven Jakubowski wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
10.9 Die Fa. Sven Jakubowski behält sich vor, Namen, Internet- Adresse, sowie Art des Services von Kunden auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.
XI. Treuebindung
Treuebindung gegenüber dem Kunden verpflichtet die Fa. Sven Jakubowski zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden zutreffende und ausreichende Beratung. Dies betrifft insbesondere die Budgetierung von Einzelmaßnahmen, die Strategie-, Mittel- und Medienauswahl und die Hinzuziehung von dritten Unternehmen oder Personen. Die Fa. Sven Jakubowski ist verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Kunden abzustimmen und ihm Entwürfe für die vorgeschlagenen Konzepte, Kostenvoranschläge und Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen. Sie überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller verabschiedeten Maßnahmen.
XII. Konkurrenzausschluss
Die Fa. Sven Jakubowski gewährt auf Verlangen einen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Konzepte, Produkte oder Dienstleistungen. Mit der Einräumung des Konkurrenzausschlusses verpflichtet sich der Kunde, für die Dauer des Vertrages keine Konkurrenzunternehmen der Fa. Sven Jakubowski mit Lieferung und Leistung im Bereich des Vertragsgegenstandes zu beauftragen.
XIII. Mitwirkung Dritter
Es steht im Ermessen von der Fa. Sven Jakubowski, für die Ausführung der Leistungen ihr geeignet erscheinende, fachkundige Dritte heranzuziehen, sowie Daten verarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Sofern der Kunde sich in dieser Beziehung ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden. Des weiteren ist die Fa. Sven Jakubowski auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen, haftet aber in keinen Fall für Fehlleistungen dieser Unternehmen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten, Daten verarbeitenden Unternehmen und Teilleistungserbringern hat die Fa. Sven Jakubowski dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Abschnitt Datenschutz verpflichten.
XIV. Verschiedenes
14.1 Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, gilt Braunsbedra als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt auch für den Fall, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die Fa. Sven Jakubowski ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
14.2 Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. Sven Jakubowski und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
14.3 Jegliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser AGB und eines Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Abänderungen oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Das Schriftlichkeitserfordernis nach diesen AGB wird nicht durch Erklärung per Fax gewahrt. Elektronische Dokumente, wie z. B. E-Mail, ohne qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes wahren die Schriftform ebenfalls nicht.
14.4 Die Vertragsbeziehung zwischen der Fa. Sven Jakubowski und dem Kunden bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Bestimmungen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an der Vertragsbeziehung eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
14.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die AGB im übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten oder im Fall einer Regelungslücke.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Sven Jakubowski Beratung, Werbung, Design
Stand: August 2005
Nordgasse 17, 06242 Roßbach, Germany
+49-34633-900900
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.