HOW TO SHOP

1Login or create new account.
2Review your order.
3Payment & FREE shipment

If you still have problems, please let us know, by sending an email to support [ @ ] website.com . Thank you!

SHOWROOM HOURS

Mon-Fri 9:00AM - 6:00AM
Sat - 9:00AM-5:00PM
Sundays by appointment only!

CREATE ACCOUNT

*

*

*

*

*

*

FORGOT YOUR PASSWORD?

*

Angeln

Angeln erlaubt

Die Bemühungen des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. um die Pachtung der Fischereiausübungsrechte am größten Gewässer Sachsen-Anhalts und gleichzeitig dem größten, künstlich geschaffenen See in Deutschland, dem Geiseltalsee, haben sich gelohnt. Ende Mai 2014 wurde der Fischereipachtvertag für den Geiseltalsee zwischen der LMBV und dem Landesanglerverband unterzeichnet. Die Zustimmung aller Kommunen bzw. Besitzer sowie der Fischereibehörde des Saalekreises liegt ebenfalls vor. Pachtbeginn ist ab Juni 2014. Der Geiseltalsee wird vom Kreisanglerverband des DAV betreut, dieser kümmert sich dann auch um Pflege und Fischbesatz des Sees. Damit steht dem Angeln am Geiseltalsee nun nichts mehr entgegen.

In der ehemaligen Braunkohletagebaustätte mit Ihren ehemals verbliebenen Tagebaurestlöchern wurde die Flutung mit Saalewasser im Jahre 2011 abgeschlossen. Schon jetzt haben sich etliche Tierarten an dem riesigen Gewässer angesiedelt, welches für Angler natürlich ein überaus interessantes Gewässer darstellt. Die Scharen von Kormoranen am Geiseltalsee lassen den zahlreichen Fischbestand erahnen. Neben dem Besatz mit ca. 5 Mio. kleinen Maränen haben sich derzeitig Hecht, Barsch, Plötz, Karpfen und Rotfeder angesiedelt.

Das Angeln an den Geiseltalseen ist nur in den hierzu vorgesehenen Gewässerbereichen freigegeben, da noch erhebliche Einschränkungen der Fischerei durch das noch geltende Bergrecht sowie die großflächig eingerichteten Naturschutzgebiete bestehen.

Gegenwärtig ist der südliche Teil des Geiseltalsees von der westlich gelegenen Stadt Mücheln / Geiseltal mit der Marina Mücheln über Braunsbedra und den dort entstehenden Anlagen bis zum OT Frankleben im östlichen Bereich zur Nutzung freigegeben für Segeln, Surfen (ohne Segel), Tauchen u. Angeln. Nördlich ist der Nutzungsbereich über OT Stöbnitz mit Seebad und dem Vereinsgelände des Förderverein Geiseltal e.V. und der angrenzenden NSG-Insel in Linie fortführend bis OT Frankleben festgelegt. Der Förderverein erlaubt seinen südlichen Uferabschnitt zu beangeln. Ein großes Dankeschön dafür! Der übrige Teil des Geiseltalsees soll in den kommenden Jahren Schritt für Schritt freigegeben werden.

Auch das Bootsangeln ist erlaubt. Allerdings sind auf dem See nur Boote mit 4-Takt-Motoren zugelassen. Übliche E-Motoren sollten nur bei windarmen Wetter eingesetzt werden, denn der See birgt mit seiner Wellenbildung ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial! Im Bereich OT Frankleben ist das Uferangeln ab dem "Auslauf" in Richtung Braunsbedra auf mehrere 100 m bis Schilfkante möglich.

Der Wasserstand liegt bei ca. 97,60 m, der Tiefenbereich liegt aktuell bei ca.19,5 m mit typischen Strukturen eines Tagebaurestloches.

Es sind gemäß Gewässerordnung alle Angelmethoden einschließlich Hegene erlaubt. Beim Spinn- und Grundangeln in Ufernähe besteht eine hohe Hängergefahr, da man bei der Flutung nur unzureichend bzw. nicht abgeholzt hat.

Der Fischbestand hat sich über Jahrzehnte natürlich und seit ca. 6 Jahren gewollt durch Besatz mit der Kleinen Maräne entwickelt. Vor ca. 4 Jahren trat während der Laichzeit der Karpfen eine Frühjahrsvirämie auf mit einem Verlust von ca. 10-12 Tonnen in den Größen von 45-95 cm.

Der Bestand mit Hechten ist außerordentlich und es sind nur zu ahnende Größen jenseits der Metermarke zu erwarten. Erste öffentliche Meldung: 1,13 m / ca. 14 kg !!!

Der Barschbestand ist ebenfalls außerordentlich und mit Fische über 50 cm ist sicher zu rechnen. Der See ist jungfräulich und keiner kann genau vorhersagen, was jetzt mit der offiziellen Beangelung an Überraschungen zu erwarten ist. Nachgewiesene Fischarten : Barsch, Brassen, Giebel, Hecht, Karausche, Karpfen, Kleine Maräne, Regenbogenforelle, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Zander.

Kreisangelverein Merseburg e. V. ist der Ansprechpartner für den Erwerb der Angelberechtigung für den  Geiseltalsee mit der Gewässernummer: 10-290-52

Kontaktdaten:

KAV Merseburg e. V. Geschäftsstelle Neumarkt 5 06217 Merseburg

Tel.: 0 34 61 - 24 97 92 Fax: 0 34 61 - 24 97 32 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Preise für Gastkarten (Fischereierlaubnisscheine):

Tageskarte – 20,00 € Wochenkarte – 40,00 € Monatskarte – 80,00 €

Wer in einem sachsen-anhaltinischen Angelverein organisiert ist, angelt umsonst. Durch den Jahresmitgliedsbeitrag gilt die Angelkarte gleich als miterworben. Gleiches gilt für Angler aus einem thüringischen Verein, der eine aktuelle Gastkarte für Sachsen-Anhalt erstanden hat.

Weiterhin ist zu beachten, dass das Angeln nicht generell überall erlaubt ist. Auskunft hierüber erhalten Sie  beim Kreisanglerverband Merseburg e.V. und an den Ausgabestellen. 

 

Kontakte der Verkaufsstellen von Gastkarten für das Gewässer:

1. Geiseltalsee Camp Mücheln, Herr Thomas Patzer, Tel. 034636 / 75977, Mobil 0170 / 3011285

2. BOOTE & MEHR, Marina Mücheln, Herr Reifimann, Mobil 0171 / 5702424

3. Marina Mücheln GmbH, Hafenplatz 6, Herr Weiß, Tel. 034632 / 91190

4. Besucherzentrum Geiseltalsee, Herr Eldau, Geiseltalstr. 46a, 06242 Braunsbedra, Tel. 034633 / 33935

5. Reisebüro Mühle, 06217 Merseburg, Oeltzschner Str. 61, Tel. 03461 / 525069

Regeln:

Dem Pächter bzw. den von diesem mit der Ausübung der Fischerei beauftragten Personen sowie den Inhabern von Angelberechtigungen ist das Befahren der Uferzone mit Kraftfahrzeugen aller Art sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art und das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen in der Uferzone verboten.

Für das Abstellen von Kraftfahrzeugen sind ausschließlich die öffentlichen Parkplätze zu nutzen. Das Ufer darf nur in den in der Anlage 2 landseitig gekennzeichneten Flächen betreten werden. Die Aufforstungsflächen in den Böschungsbereichen dürfen nicht betreten werden.

Ohne Fischereischein und/oder Erlaubnisschein darf die Fischerei nicht ausgeübt werden. Der Pächter ist nicht berechtigt, Erlaubnisscheine an Personen zu erteilen, die nicht im Besitz eines gültigen Fischereischeines sind.

Unter Naturschutz stehende Bäume, Gehölze und Pflanzen sowie Getier sind zu schützen.

Kreisangelverein Merseburg, der als Betreuer des vom Landesanglerverband Sachsen-Anhalt gepachteten Gewässers Geiseltalsee für die Einhaltung von Fischereigesetz und Gewässerordnung sorgt, konnte bisher mit seinen zwei eingesetzten Fischereiaufseher, die zu Fuß und mit dem Boot am Geiseltalsee seit Juli im Einsatz sind, noch keinen Regelverstoß feststellen.

In der Praxis zeigt sich aber doch, es fällt immer wieder Angeln in nicht freigegebenen Bereichen des Geiseltalsees auf und außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des DAV. Hierbei wird gleich doppelt gegen Verordnungen Verstoßen, da dort meist vom Boot aus geangelt wird und das Befahren mit Booten in diesen Bereichen grundsätzlich nicht gestattet ist.

Hier stößt man automatisch auf eine Problematik die für die gesamte Situation im Geiseltal gilt, zu viele verschiedene Akteure im Bereich Recht, Ordnung und Sicherheit sind involviert: Wasserschutzpolizei, Fischereiaufseher, die einzelnen Ordnungsämter der Anrainergemeinden, das Ordnungsamt des Landkreises, die Sicherheitsfirma der LMBV. Ein Gesamtkonzept um für Recht, Ordnung und Sicherheit zu sorgen fehlt. Dies ist nicht effektiv sondern, eröffnet Grauzonen und sorgt für Frustration und aufgrund der Komplexität zu Entscheidungen (auch von Angelsportlern) gegen den Besuch dieses Gewässers. 

NACH OBEN

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.