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Jetski

Jetski ?

Jet Ski, das klingt für Motorsportbegeisterte nach Urlaub, Sonne, Strand und jeder Menge Fun. Jet Skis wegen ihres hohen Fun-Faktors vor allem von jungen Leuten mit einer aufregenden Freizeitaktivität in Verbindung gebracht. Zum Glück muss es aber nicht der weit entfernte Strand von Antalia sein, an der man diesen Spaß erleben kann – denn auch in Deutschland gibt es eine Fangemeinde der PS-starken Wasser-Motorräder.

Die Gischt spritzt auf, das Jetski springt über die Wellen – und der Fahrer wird klatschnass. Wer hat nicht sofort dieses Bild im Kopf. Wenn man heißen Tagen mit einem Jet Ski auf dem See unterwegs ist, vergisst leicht die Zeit, so viel Spaß macht das Wellenreiten bei Hochgeschwindigkeit. So ist es auch kein Wunder, dass in Deutschland ein Sportbootführerschein für die Fahrer vorgeschrieben ist.

Aufgrund der besonderen Naturschutzbedingungen und der Nutzungsverordnung für den großen Geiseltalsee werden Jetskis hier nicht erlaubt. Ebensowenig wie für den Großkaynaer See.

Dennoch geht  das Jet Ski-Feeling auch an der Geiseltaler Seenlandschaft nicht spurlos vorüber. Und so etablierte sich der drittgrößte der Geiseltalseen der „Runstedter See“ zum  Jagdrevier dieser Motorsportgeräte.  Da auf diesem Privatsee, der noch unter Bergbaurecht steht, Wassersportler fast jedes Wochenende ihrem sehr lautstarken Hobby frönten,  bildete sich nun eine  Bürgerinitiative welche eine zeitliche Beschränkung sowie ein Fahrverbot für Sonn- und Feiertage fordert.

Die zuständige Kommune ist aber rechtlich nur in der Lage  belästigenden Lärm zu ahnden. Da das ehemalige Tagebaurestloch, das mittlerweile privatisiert ist, immer noch unter Aufsicht der Bergbaubehörden steht, können nur diese über eine Nutzung des Gewässers als Jet-Ski-Hot-Spot entscheiden. Hier macht sich erneut das Fehlen eines touristischen Gesamtkonzeptes für die Region negativ bemerkbar.

Vom See-Eigentümer gestellte Anträge zu einer Nutzung des Runstedter Sees wurden nie beantwortet. Zuständigkeiten und entsprechende Gesetzgrundlagen, die offensichtlich fehlen befinden sich mehr als ein Jahrzehnt nach Flutungsende weiterhin im „Schwebezustand“.

Jet Skiing in Deutschland unterliegt zum Schutz von Schifffahrt, Natur und Badegästen vielen Auflagen. Generell ist das Fahren auf Fahrwasser – also Schiffahrtswegen – untersagt. Aus Naturschutzgründen ist Jet Skiing an den meisten Seen komplett untersagt. Um sicher zu gehen, versuchen die Fans dieses Sports daher nur auf ausgewiesenen Strecken fahren. Das hat auch den Vorteil, dass auf diesen Strecken das typische Jet Ski-Figurenfahren gestattet ist. Und so sind Jet-Ski-Spots in Deutschland mehr als selten. Was in einer Seenregion wie dem Geiseltal vielleicht auch einmal als Chance gesehen werden könnte zum Standort einer solchen „Nischen-Sportart“ zu werden.

In Deutschland ist das Fahren eines Jet-Ski auf Wasserstraßen im Rahmen von Touren und Wanderfahrten zu festgelegten Tageszeiten erlaubt. Das Jetski-typische Figurenfahren ist nur auf speziellen so genannten Jetski-Strecken gestattet. Meist ist der Betrieb von Wassermotorrädern zum Schutz von Flora, Fauna und Badegästen verboten. In schneller Gleitfahrt gibt es Umweltbeeinträchtigungen durch Lärm, Wellenschlag sowie Störungen des Landschaftsfriedens durch die rasante Optik.

Ausnahme bildet z.B. der Geierswalder See in der Lausitz.

Bautechnisch sind diese Wassermotorräder, auch bekannt als Jet-Ski oder Jet-Boot, relativ kleine, aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehende Wasserfahrzeuge ohne Bordwand. Man unterscheidet Steher für eine Person von Sitzern, Modellen mit Sitzbank, für eine bis vier Personen. Der Vortrieb und die Steuerung des Fahrzeuges erfolgen durch einen Wasserstrahlantrieb, der über einen innenliegenden Impeller arbeitet. Eine Gefährdung von Schwimmern durch einen freiliegenden Propeller wird damit vermieden. Jetboote dienen zum Personentransport im Freizeitbereich, auf Binnen- und Küstengewässern, einige Fahrzeuge sind in Deutschland auch für das Ziehen von Wasserskiläufern zugelassen.

Ihre besonderen Eigenschaften sorgen dafür, dass sie auch in anderen Bereichen gerne eingesetzt werden. So nutzt unter anderem die DLRG Jet Skis, um Ertrinkenden schnell zur Hilfe zu eilen, oder an rasch an Unfallstellen zu gelangen.

Da Jetboote in der Regel weit mehr als 15 PS  Motorleistung haben, ist in Deutschland der Sportbootführerschein-See oder -Binnen (oder gleichgestelltes Befähigungszeugnis) vorgeschrieben. Dieser kann ab dem vollendetem 16. Lebensjahr erworben werden.

Allgemeine Regeln

-        Die Jet-Skis haben allen anderen Fahrzeugen auszuweichen.

-        Untereinander verhalten sie sich wie in den internationalen Regeln zur Kollisionsverhütung (KVR) beschrieben.

-        Nachts und bei einer Sicht von weniger als 1000m ist das Fahren verboten.

-        In der Nähe von Badestellen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 4,3 kn (8 km/h).

Ein Jet-Ski darf nur in Betrieb unter folgender Voraussetzung genommen werden:

-        Eine Reißleine ist vorhanden

-        Ein amtliches Kennzeichen ist angebracht

-        Der Fahrer besitzt einen „Sportbootsführerschein See und Binnen“

-        Man auf den durch blaue Tafeln markierten Strecken fährt

-        Es darf nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang gefahren werden und dann auch nur zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr.

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