Motorboot

Motorboot fahren - Freizeittipp
 
Wem das Segeln oder Paddeln nicht liegt, der kann sich im Geiseltal auch selber hinter das Steuer setzen und mit dem Motorboot über den größten künstlichen See des Landes fahren. Dazu muss man nicht einmal im Besitz eines speziellen Führerscheins sein. Ganz so schnell wie die Boote, mit denen im TV oder anderswo geworben wird, ist man hier aber natürlich nicht unterwegs. Auch in Deutschland darf mittlerweile ein Motorboot mit maximal 15 PS auch ohne eine entsprechende Lizenz gefahren werden. Bei einem Ausflug auf dem Wasser kann man mit Freunden oder der Familie die frische Luft und die herrliche Sicht auf das Ufer genießen.  
Positive Rechtsgrundlage hierfür: Hobby-Skipper dürfen sich seit 2012 freuen, denn die Grenze für führerscheinfreies Fahren wurde von 5 PS auf stolze 15 PS angehoben. Der Bundestag hat diese heiß diskutierte, Abschaffung der Führerscheinpflicht für Motorboote beschlossen. Von nun an können alle Freizeitkapitäne auch ohne Schulung mit bis zu 15 PS auf den Binnengewässern unterwegs sein.  Touristen am Geiseltalsee werden die neue Regelung wahrscheinlich begrüßen, auch wenn passionierte  Bootsführer die Kapitäne ohne Kenntnisse öfter mal als  "eine Gefahr" darstellen.
Richtline für das Befahren des Geiseltalsees:
Auf dem im Bild dargestellten Gewasserabschnitt des Geiseltalsees wird das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne Eigenantrieb sowie mit einem Motor unter den nachfolgend aufgezahlten Nebenbestimmungen auf dem Geiseltalsee zugelassen.  Als kleine Fahrzeuge im Sinne dieser Allgemeinverfügung zahlen Wasserfahrzeuge bis maximal 10 m Länge und mit einer maximalen Motorleistung von 20 PS. Ausgenommen von dieser Zulassung sind:
- gewerblich genutzte Fahrzeuge,
- Fahrzeuge mit Dieselantrieb,
- Fahrzeuge mit 2-Takt-Verbrennungsmotoren,
- Jetski,
- Speedboote
Die maximale Geschwindigkeit für motorisierte Boote darf auf dem Gewässer gegenüber Land 10 km/h nicht ubersteigen. An den ausgewiesenen Badestellen, in den Röhrichtbeständen sowie in den daran angrenzenden 50 Meter-Bereichen ist eine Befahrung untersagt. Das Befahren des Gewässers ist nur bei ausreichenden Sichtverhaltnissen zulassig. Ausreichende Sicht ist vorhanden, wenn eine Sichtweite von mindestens 100 Metern gegeben ist. Das Em- und Aussetzen der Fahrzeuge hat ausschließlich an den dafür ausgewiesenen. Stellen zu erfolgen. Die Stellen werden mit Piktogrammen gekennzeichnet. Das An- und Ablegen hat ausschließlich an den dafür ausgewiesenen Stellen zu erfolgen. Zu den Emiaufbauwerken der Geisel, der Stobnitz, des Petschbaches sowie des Grabens Addmol ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 m einzuhalten. Der Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen hat so zu erfolgen, dass keine Beeinträchtigung des Gewässers erfolgt Fahrzeuge, die das Gewässer befahren, dürfen ausschließlich mit biologisch abbaubaren Antifoulmitteln behandelt worden sein Eine Außenreinigung der Fahrzeuge ist auf dem Gewässer verboten
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